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Ihr Lohnsteuerhilfeverein.

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    Nutzen Sie die Vorteile des DLG Lohnsteuerhilfevereins und werden Sie Vereinsmitglied.


  • Mitglied werden! Checkliste

    Bitte überprüfen Sie ihre Unterlagen mit Hilfe der Checkliste, bevor Sie den DLG e.V. zur Lohnsteuerberatung aufsuchen.


  • Einleitung

    Als einer der großen Lohnsteuerhilfevereine in Berlin und den neuen Bundesländern berät der DLG e.V. ihre Mitglieder seit mehr als 30 Jahren.

    Zum weiteren Ausbau sucht der DLG e.V. in ganz Deutschland Beratungsstellenleiter mit guten Kenntnissen im Einkommensteuerrecht und mindestens 3 Jahren Berufserfahrung auf dem Gebiet der von Bundes- oder Landesbehörden verwalteten Steuern, z.B. als Bilanzbuchhalter/-in, Steuerfachgehilfe/-in oder ehemaliger Finanzbeamter/-in.


  • Der Verein und seine Ziele

    Der DLG e.V. ist ein eingetragener Verein mit gemeinnütziger Zielsetzung. Sinn, Zweck und Aufgabe des Vereins sind, unseren Mitgliedern Beratung und Hilfe in allen Angelegenheiten ihrer Lohn- und Einkommensteuer gemäß §4 Nr.11 Steuerberatungsgesetz (StBerG) zu gewähren. Die Mitglieder werden darüber hinaus im Verkehr mit den Finanzbehörden und Finanzgerichten unterstützt und vertreten.

    Oberstes Ziel ist die fachliche, hochqualifizierte Beratung aller Mitglieder. Die Mitarbeiter des DLG e.V. sind Spezialisten im Bereich der Einkommensteuer der Arbeitnehmer.

    Für alle Arbeitnehmer und damit für alle gegenwärtigen sowie zukünftigen Mitglieder soll ein Höchstmaß an Steuergerechtigkeit durchgesetzt werden. Das kann nur durch Berücksichtigung der individuellen Leistungsfähigkeit des BSL erreicht werden. Eine zu große Vereinfachung des Einkommensteuerrechts geht zu Lasten der Arbeitnehmer und benachteiligt so viele von ihnen.

    Umso notwendiger wird die fachkundige Beratung. Die Berater des DLG e.V. werden durch zielorientierte Schulungen und einen ständigen Informationsaustausch zum Thema Steuern laufend auf dem aktuellsten Wissensstand gehalten. Alle Leistungen des DLG e.V. werden sachgemäß, gewissenhaft und verschwiegen erbracht.


  • Rechtliche Voraussetzungen

    Nach §23 Abs.3 StBerG darf Leiter einer Beratungsstelle werden, wer:

    • Steuerberater, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigter ist
    • eine Abschlussprüfung in einem steuer- und wirtschaftsberatenden Beruf oder einem kaufmännischen Ausbildungsberuf bestanden hat
    • eine andere gleichwertige Vorbildung besitzt und nach Abschluss der Ausbildung hauptberuflich 3 Jahre auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesbehörden verwalteten Steuern praktisch tätig gewesen ist
    • mindestens 3 Jahre auf den für die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine einschlägigen Gebieten des Einkommensteuerrechtes hauptberuflich tätig gewesen ist (gemäß §4 Nr.11 StBerG).

  • Persönliche Voraussetzungen

    Die Bewerber sollten eine eigene Beratungsstelle aufbauen und verantwortlich leiten können. Sie benötigen hierfür unternehmerisches Talent und geeignete Räumlichkeiten, dies kann auch die eigene Wohnung sein. Wichtig ist, dass die Bewerber ausreichend Zeit zur Durchführung der Beratung zur Verfügung stellen.

    Die Beratungsstellenleiter arbeiten nicht als Angestellte im arbeitsrechtlichen Sinne, sondern auf Basis der Selbständigkeit. Steuerberatung ist Vertrauenssache, daher erwarten wir persönliche Integrität und Vertrauenswürdigkeit.


  • Was leistet die DLG für ihre Mitarbeiter?

    • Bestellung als Beratungsstellenleiter (BSL) gem. §23 StBerG oder Zuordnung als Mitarbeiter in einer Beratungsstelle
    • Übernahme der Verantwortung gegenüber der Aufsichtsbehörde (OFD)
    • Steuerfachliche Schulung und Fortbildungsseminare sowie kostenlose steuerfachliche Sonderinfos
    • Nachhaltige fachliche Unterstützung in allen steuerlichen Problemen
    • Wahrnehmung der steuerrechtlichen Interessen aller Mitglieder im Rahmen der Satzung
    • Wahrung der Interessen der Beratungsstellenleiter im verbandspolitischen Bereich (z.B. Zulassungsvoraussetzung, Beratungsbefugnis und Mitgliedergewinnung)
    • Hilfe und Unterstützung der BSL im Umgang mit dem Steuerberatungsgesetz
    • Unterstützung beim Auf- und Ausbau der Beratungstelle
    • Unterstützung bei der Verwaltung der Beratungsstelle (z.B. beim Zahlungsverkehr, Formularen, organisatorische Beratung)
    • Beratung und Unterstützung bei der Gründung einer hauptberuflichen Existenz als BSL
    • Regulierung von Schadensfällen durch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

  • Die Vergütung

    Für die Tätigkeit erhalten Sie als BSL eine Vergütung von mind. 80% der Mitliedsbeiträge und der Aufnahmegebühr (stufenverbessernde Vergütung). Die von den Beratungsstellenleitern erzielten Umsätze werden mit dem DLG e.V. abgerechnet.


  • Ihre Chancen

    Steuerberatung ist ein Markt, für den man, dank des Finanzministers und des Finanzamts, keine Bedarfsweckung betreiben muß. Lediglich in der Anfangsphase, nach Eröffnung einer Beratungsstelle ist eine gewisse Zeit nötig, bis diese den gewünschten Bekanntheitsgrad erreicht hat. Zur Erhaltung der Position am Markt unterstützen wir Sie beispielsweise mit der Schaltung von Anzeigen.

    Nur wenige Berufe in Deutschland bieten eine vergleichbare finanzielle Chance. Nicht wenige Beratungsstellenleiter haben ihre zunächst nebenberufliche Tätigkeit als BSL zu ihrem Hauptberuf gemacht.


  • Konnte Ihr Interesse gewecken werden?

    Dann richten Sie Ihre (Kurz-)Bewerbung bitte an den Vorstand des

    DLG Lohnsteuerhilfeverein e.V. z. Hd. Herrn Hensel Körtestraße 21 10967 Berlin

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    Körtestraße 21
    10967 Berlin
    Postfach 440 335, 12003 Berlin

    Tel (030) 624 20 11
    Fax (030) 623 21 79
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