Leistungen

Als Lohnsteuerhilfeverein ist der DLG e.V. eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern. Der Vereinszweck ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet. An erster Stelle steht der Solidargedanke: Mitglieder helfen Mitgliedern.

Die Leistungen sind im Rahmen der Mitgliedschaft unentgeltlich, d.h. Sie zahlen nicht für jede einzelne Leistung eine Gebühr. Sie zahlen lediglich den Jahresbeitrag, sowie die einmalige Aufnahmegebühr und haben dann uneingeschränkt Anspruch auf sämtliche Beratungsleistungen des Vereins in Ihren Steuersachen. Durch den Mitgliedsbeitrag ist die Hilfeleistung des Vereins abgedeckt. Die Leistungen des Vereins stehen ausschließlich Vereinsmitgliedern zur Verfügung.

Für die Hilfeleistung darf ausdrücklich kein Entgelt verlangt werden. Für den Steuerpflichtigen liegt der Vorteil darin, dass mit dem Mitgliedsbeitrag jede Hilfeleitung des Vereins abgegolten ist. Er kann z.B. die Steuererklärung in mehr oder weniger großem Umfang erstellen lassen und noch zusätzlich, ggf. zu einem späteren Zeitpunkt, einen Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag oder auch einen Antrag auf Eigenheimzulage stellen, ohne dass zusätzliche Kosten oder Gebühren anfallen. Anders als beim Steuerberater, der jede Beratungsleistung nach der Gebührenordnung für Steuerberater abrechnen muss, dürfen beim Lohnsteuerhilfeverein weder die Beitragspflicht noch die Beitragshöhe an die vom Verein zu erbringenden Leistungen gekoppelt werden.