Ermitteln Sie Ihren voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag.
Geben Sie Ihr Bruttojahreseinkommen gemäß der Beitragsbemessungsgrundlage ein. Bei Eheleuten und Lebenspartnern zählen die entsprechenden Einnahmen beider Mitglieder.
Beitragsrechner
50,00 € Grundbeitrag + 2,75 € je volle 1.000,00 € Bruttojahreseinkommen, höchstens 400,00 € jährlich (inkl. MwSt.).
Bei Eintritt kommen einmalig 25,00 € Aufnahmegebühr hinzu.
Beitragsordnung gültig ab 01.01.2025. (Beispiele zur Berechnung ansehen)
Beispiele zur Berechnung des Mitgliedsbeitrages:
Beispiel 1:
Ein Mitglied erzielte im vergangenen Jahr einen Bruttoarbeitslohn von 18.500,00 € und zusätzlich 5.300,00 € Arbeitslosengeld – zusammen 23.800,00 € Bruttojahreseinkommen.
50,00 € Grundbeitrag + 23 × 2,75 € = 113,25 € Jahresmitgliedsbeitrag.
Beispiel 2:
Ein Mitglied erzielte im vergangenen Jahr eine Rente von 15.223,00 € und eine Zusatzrente von 2.676,00 € – zusammen 17.899,00 € Bruttojahreseinkommen.
50,00 € Grundbeitrag + 17 × 2,75 € = 96,75 € Jahresmitgliedsbeitrag.
Es zählen nur volle 1.000,00 € der Beitragsbemessungsgrundlage. Alle Beiträge enthalten die Mehrwertsteuer. Die einmalige Aufnahmegebühr von 25,00 € ist in diesen Jahresbeiträgen nicht enthalten.
Leistungen
Als Lohnsteuerhilfeverein ist der DLG e.V. eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern. Der Vereinszweck ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet. An erster Stelle steht der Solidargedanke: Mitglieder helfen Mitgliedern.
Die Leistungen sind im Rahmen der Mitgliedschaft unentgeltlich, d.h. Sie zahlen nicht für jede einzelne Leistung eine Gebühr. Sie zahlen lediglich den Jahresbeitrag, sowie die einmalige Aufnahmegebühr und haben dann uneingeschränkt Anspruch auf sämtliche Beratungsleistungen des Vereins in Ihren Steuersachen. Durch den Mitgliedsbeitrag ist die Hilfeleistung des Vereins abgedeckt. Die Leistungen des Vereins stehen ausschließlich Vereinsmitgliedern zur Verfügung.
Für die Hilfeleistung darf ausdrücklich kein Entgelt verlangt werden. Für den Steuerpflichtigen liegt der Vorteil darin, dass mit dem Mitgliedsbeitrag jede Hilfeleitung des Vereins abgegolten ist. Er kann z.B. die Steuererklärung in mehr oder weniger großem Umfang erstellen lassen und noch zusätzlich, ggf. zu einem späteren Zeitpunkt, einen Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag oder auch einen Antrag auf Eigenheimzulage stellen, ohne dass zusätzliche Kosten oder Gebühren anfallen. Anders als beim Steuerberater, der jede Beratungsleistung nach der Gebührenordnung für Steuerberater abrechnen muss, dürfen beim Lohnsteuerhilfeverein weder die Beitragspflicht noch die Beitragshöhe an die vom Verein zu erbringenden Leistungen gekoppelt werden.
Aufnahmegebühr
Bei Eintritt in den DLG e.V. werden einmalig 25€ Aufnahmegebühr erhoben.
