Wir bieten Ihnen Beratung und Betreuung, wenn Sie
sind und sofern Sie nur Einkünfte aus
erhalten und/oder Sie Einkünfte aus folgenden Tätigkeiten erzielen: Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung oder aus Spekulationsgeschäften (privaten Veräußerungsgeschäften), vorausgesetzt, die Einnahmen daraus übersteigen insgesamt nicht 13.000 EUR, bei zusammen veranlagten Ehegatten entsprechend 26.000 EUR
Als Lohnsteuerhilfeverein sind wir eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern. Der Vereinszweck ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet. An erster Stelle steht der Solidargedanke: Mitglieder helfen Mitgliedern.
Unsere Leistungen sind im Rahmen der Mitgliedschaft unentgeltlich. Das bedeutet, dass neben dem Jahresbeitrag und der einmaligen Aufnahmegebühr keine weiteren Kosten von Seiten des DLG e.V. anfallen. Innerhalb der Mitgliedschaft haben Sie also uneingeschränkt Anspruch auf sämtliche Beratungsleistungen des Vereins bezüglich Ihrer Steuerangelegenheiten.
Für die Hilfeleistung dürfen wir ausdrücklich kein Entgelt verlangen. Der Vorteil für Sie liegt somit in der Abgeltung der Hilfeleistung durch den Verein über den Mitgliedsbeitrag.
Ein Beispiel: Sie können ihre Steuererklärung in mehr oder weniger großem Umfang erstellen lassen. Zusätzlich zu dieser Leistung, ggf. auch zu einem späteren Zeitpunkt, können Sie einen Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag oder auch einen Antrag auf Eigenheimzulage stellen, ohne dass zusätzliche Kosten oder Gebühren anfallen.
Die Mitgliedschaft beim DLG e.V. kann entweder über das Formular oder schriftlich unter:
DLG Lohnsteuerhifeverein e.V. Körtestraße 21 10967 Berlin
beantragt werden.
Mitglied des Vereins kann jeder werden, der durch den Verein beraten werden darf. Andere Personen dürfen Mitglied werden, wenn deren Mitgliedschaft dazu beiträgt, den gesetzlich festgelegten Vereinszweck zu verwirklichen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Die jährlichen Mitgliedsbeiträge sind sozial gestaffelt und von der Höhe Ihrer gesamten Bruttojahreseinnahmen abhängig. Arbeitnehmer mit geringerem Einkommen zahlen dadurch nur einen niedrigeren Beitrag.
Unabhängig von den gesamten Bruttojahreseinnahmen kostet der Mitgliedsbeitrag 280,00 EUR.
Bei Vereinsbeitritt wird einmalig eine Aufnahmegebühr von 25,00 EUR erhoben.
Anders als beim Steuerberater, der jede Beratungsleistung nach der Gebührenordnung für Steuerberater abrechnen muss, dürfen beim Lohnsteuerhilfeverein weder die Beitragspflicht noch die Beitragshöhe an die Leistungen des Vereins gekoppelt werden.