Ermitteln Sie Ihren voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag.

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Beitragsrechner

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Beispiele zur Berechnung des Mitgliedsbeitrages:

Beispiel 1:

Ein Mitglied erzielte im vergangenen Jahr einen Bruttoarbeitslohn i.H.v. 18.500 Euro und zusätzlich 5.300,- Euro Arbeitslosengeld - zusammen 23.800,- Euro Bruttojahreseinkommen. Damit beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag:

50,- Grundbeitrag + 57,50 Euro Steigerungsbetrag (23 x 2,50 Euro), zusammen 107,50 Euro.

Beispiel 2:

Ein Mitglied erzielte im vergangenen Jahr einen Bruttoarbeitslohn i.H.v. 37.123 Euro. Zusätzlich wurden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung i.H.v. 7.500 Euro und Zinserträge i.H.v. 2.400 Euro erzielt - zusammen 47.023 Euro Bruttojahreseinkommen. Damit beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag:

50,- Grundbeitrag + 117,50 Euro Steigerungsbetrag (47 x 2,50 Euro), zusammen 167,50 Euro.

Beispiel 3:

Ein Mitglied erzielte im Jahr 2015 eine Rente i.H.v. 15.223,- Euro und eine Zusatzrente i.H.v. 2.676,- Euro - zusammen 17.899,- Euro Bruttojahreseinkommen. Damit beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag:

50,- Grundbeitrag + 42,50 Euro Steigerungsbetrag (17 x 2,50 Euro), zusammen 92,50 Euro.

Leistungen

Als Lohnsteuerhilfeverein ist der DLG e.V. eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern. Der Vereinszweck ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet. An erster Stelle steht der Solidargedanke: Mitglieder helfen Mitgliedern.

Die Leistungen sind im Rahmen der Mitgliedschaft unentgeltlich, d.h. Sie zahlen nicht für jede einzelne Leistung eine Gebühr. Sie zahlen lediglich den Jahresbeitrag, sowie die einmalige Aufnahmegebühr und haben dann uneingeschränkt Anspruch auf sämtliche Beratungsleistungen des Vereins in Ihren Steuersachen. Durch den Mitgliedsbeitrag ist die Hilfeleistung des Vereins abgedeckt. Die Leistungen des Vereins stehen ausschließlich Vereinsmitgliedern zur Verfügung.

Für die Hilfeleistung darf ausdrücklich kein Entgelt verlangt werden. Für den Steuerpflichtigen liegt der Vorteil darin, dass mit dem Mitgliedsbeitrag jede Hilfeleitung des Vereins abgegolten ist. Er kann z.B. die Steuererklärung in mehr oder weniger großem Umfang erstellen lassen und noch zusätzlich, ggf. zu einem späteren Zeitpunkt, einen Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag oder auch einen Antrag auf Eigenheimzulage stellen, ohne dass zusätzliche Kosten oder Gebühren anfallen. Anders als beim Steuerberater, der jede Beratungsleistung nach der Gebührenordnung für Steuerberater abrechnen muss, dürfen beim Lohnsteuerhilfeverein weder die Beitragspflicht noch die Beitragshöhe an die vom Verein zu erbringenden Leistungen gekoppelt werden.

Aufnahmegebühr

Bei Eintritt in den DLG e.V. werden einmalig 25€ Aufnahmegebühr erhoben.