Was leistet die DLG für ihre Mitarbeiter?
- Bestellung als Beratungsstellenleiter (BSL) gem. §23 StBerG oder Zuordnung als Mitarbeiter in einer Beratungsstelle
- Übernahme der Verantwortung gegenüber der Aufsichtsbehörde (OFD)
- Steuerfachliche Schulung und Fortbildungsseminare sowie kostenlose steuerfachliche Sonderinfos
- Nachhaltige fachliche Unterstützung in allen steuerlichen Problemen
- Wahrnehmung der steuerrechtlichen Interessen aller Mitglieder im Rahmen der Satzung
- Wahrung der Interessen der Beratungsstellenleiter im verbandspolitischen Bereich (z.B. Zulassungsvoraussetzung, Beratungsbefugnis und Mitgliedergewinnung)
- Hilfe und Unterstützung der BSL im Umgang mit dem Steuerberatungsgesetz
- Unterstützung beim Auf- und Ausbau der Beratungstelle
- Unterstützung bei der Verwaltung der Beratungsstelle (z.B. beim Zahlungsverkehr, Formularen, organisatorische Beratung)
- Beratung und Unterstützung bei der Gründung einer hauptberuflichen Existenz als BSL
- Regulierung von Schadensfällen durch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung