Als einer der großen Lohnsteuerhilfevereine in Berlin und den neuen Bundesländern berät der DLG e.V. ihre Mitglieder seit mehr als 30 Jahren.
Zum weiteren Ausbau sucht der DLG e.V. in ganz Deutschland Beratungsstellenleiter mit guten Kenntnissen im Einkommensteuerrecht und mindestens 3 Jahren Berufserfahrung auf dem Gebiet der von Bundes- oder Landesbehörden verwalteten Steuern, z.B. als Bilanzbuchhalter/-in, Steuerfachgehilfe/-in oder ehemaliger Finanzbeamter/-in.
Der DLG e.V. ist ein eingetragener Verein mit gemeinnütziger Zielsetzung. Sinn, Zweck und Aufgabe des Vereins sind, unseren Mitgliedern Beratung und Hilfe in allen Angelegenheiten ihrer Lohn- und Einkommensteuer gemäß §4 Nr.11 Steuerberatungsgesetz (StBerG) zu gewähren. Die Mitglieder werden darüber hinaus im Verkehr mit den Finanzbehörden und Finanzgerichten unterstützt und vertreten.
Oberstes Ziel ist die fachliche, hochqualifizierte Beratung aller Mitglieder. Die Mitarbeiter des DLG e.V. sind Spezialisten im Bereich der Einkommensteuer der Arbeitnehmer.
Für alle Arbeitnehmer und damit für alle gegenwärtigen sowie zukünftigen Mitglieder soll ein Höchstmaß an Steuergerechtigkeit durchgesetzt werden. Das kann nur durch Berücksichtigung der individuellen Leistungsfähigkeit des BSL erreicht werden. Eine zu große Vereinfachung des Einkommensteuerrechts geht zu Lasten der Arbeitnehmer und benachteiligt so viele von ihnen.
Umso notwendiger wird die fachkundige Beratung. Die Berater des DLG e.V. werden durch zielorientierte Schulungen und einen ständigen Informationsaustausch zum Thema Steuern laufend auf dem aktuellsten Wissensstand gehalten. Alle Leistungen des DLG e.V. werden sachgemäß, gewissenhaft und verschwiegen erbracht.
Nach §23 Abs.3 StBerG darf Leiter einer Beratungsstelle werden, wer:
Die Bewerber sollten eine eigene Beratungsstelle aufbauen und verantwortlich leiten können. Sie benötigen hierfür unternehmerisches Talent und geeignete Räumlichkeiten, dies kann auch die eigene Wohnung sein. Wichtig ist, dass die Bewerber ausreichend Zeit zur Durchführung der Beratung zur Verfügung stellen.
Die Beratungsstellenleiter arbeiten nicht als Angestellte im arbeitsrechtlichen Sinne, sondern auf Basis der Selbständigkeit. Steuerberatung ist Vertrauenssache, daher erwarten wir persönliche Integrität und Vertrauenswürdigkeit.
Für die Tätigkeit erhalten Sie als BSL eine Vergütung von mind. 80% der Mitliedsbeiträge und der Aufnahmegebühr (stufenverbessernde Vergütung). Die von den Beratungsstellenleitern erzielten Umsätze werden mit dem DLG e.V. abgerechnet.
Steuerberatung ist ein Markt, für den man, dank des Finanzministers und des Finanzamts, keine Bedarfsweckung betreiben muß. Lediglich in der Anfangsphase, nach Eröffnung einer Beratungsstelle ist eine gewisse Zeit nötig, bis diese den gewünschten Bekanntheitsgrad erreicht hat. Zur Erhaltung der Position am Markt unterstützen wir Sie beispielsweise mit der Schaltung von Anzeigen.
Nur wenige Berufe in Deutschland bieten eine vergleichbare finanzielle Chance. Nicht wenige Beratungsstellenleiter haben ihre zunächst nebenberufliche Tätigkeit als BSL zu ihrem Hauptberuf gemacht.
Dann richten Sie Ihre (Kurz-)Bewerbung bitte an den Vorstand des
DLG Lohnsteuerhilfeverein e.V. z. Hd. Herrn Hensel Körtestraße 21 10967 Berlin