Allgemeiner Leistungsumfang
Die Leistungen umfassen Hilfe und Beratung in Steuerfragen und steuersparender Planung.
- beim Antrag auf Einkommensteuerveranlagung
- bei der Einkommensteuererklärung, wenn sie
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (z.B. aus der gesetzlichen Rentenversicherung, § 22 Nr. 1 EStG),
- Einkünfte aus Unterhaltsleistungen oder
- künfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung oder aus Spekulationsgeschäften (privaten Veräußerungsgeschäften) erzielen, vorausgesetzt, die Einnahmen daraus übersteigen insgesamt nicht 13.000 EUR, bei zusammenveranlagten Ehegatten entsprechend 26.000 EUR
- beim Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
- bei der Arbeitnehmersparzulage
- beim Kindergeld nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes
- bei der Eigenheimzulage nach dem Eigenheimzulagengesetz (Grundförderung und Baukindergeld)
- bei der Wohneigentumsförderung nach altem und neuem Recht, einschließlich Baukindergeld (§§ 10e, 10i, 34f EStG)
- bei der Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge ("Riester-Rente") nach dem AVmG (nur im Rahmen der eingeschränkten Steuerlichen Beratungsbefugnis)