• Vertretung von Mitgliederinteressen

    Der DLG Lohnsteuerhilfeverein vertritt die Interessen seiner Mitglieder im Rahmen der im Steuerberatergesetz § 4 Nr. 11 geregelten Befugnis

    • beim Finanzamt
    • bei der Familienkasse
    • bei den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof

  • Allgemeiner Leistungsumfang

    Die Leistungen umfassen Hilfe und Beratung in Steuerfragen und steuersparender Planung.

    • beim Antrag auf Einkommensteuerveranlagung
    • bei der Einkommensteuererklärung, wenn sie
      • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (z.B. aus der gesetzlichen Rentenversicherung, § 22 Nr. 1 EStG),
      • Einkünfte aus Unterhaltsleistungen oder
      • künfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung oder aus Spekulationsgeschäften (privaten Veräußerungsgeschäften) erzielen, vorausgesetzt, die Einnahmen daraus übersteigen insgesamt nicht 13.000 EUR, bei zusammenveranlagten Ehegatten entsprechend 26.000 EUR
    • beim Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
    • bei der Arbeitnehmersparzulage
    • beim Kindergeld nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes
    • bei der Eigenheimzulage nach dem Eigenheimzulagengesetz (Grundförderung und Baukindergeld)
    • bei der Wohneigentumsförderung nach altem und neuem Recht, einschließlich Baukindergeld (§§ 10e, 10i, 34f EStG)
    • bei der Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge ("Riester-Rente") nach dem AVmG (nur im Rahmen der eingeschränkten Steuerlichen Beratungsbefugnis)

  • Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer

    Soweit die Hilfeleistung zulässig ist, unterstützt der DLG e.V. weiterhin bei Anträgen zur Freistellung oder Anrechnung von Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer.


  • Schriftverkehr

    Der DLG e.V. errechnet Ihren voraussichtlichen Anspruch auf

    • Steuererstattung
    • Eigenheimzulage
    • Investitionszulage

    Darüber hinaus kümmert er sich um alle Anträge und Erklärungen, führt den gesamten Schriftwechsel, überprüft eingehende Bescheide für Sie und führt Rechtsbehelfe sowie Finanzrechtsstreite.