Wir bieten Ihnen Beratung und Betreuung, wenn Sie
sind und sofern Sie nur Einkünfte aus
erhalten und/oder Sie Einkünfte aus folgenden Tätigkeiten erzielen: Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung oder aus Spekulationsgeschäften (privaten Veräußerungsgeschäften), vorausgesetzt, die Einnahmen daraus übersteigen insgesamt nicht 18.000 EUR, bei zusammen veranlagten Ehegatten entsprechend 36.000 EUR