Haushaltsnahe Dienstleistungen auch beim Wintergarten oder neuem Garten

Auch beim Bau eines Wintergarten sind Aufwendungen als Haushaltsnahe Dienstleistungen zu. berücksichtigen. In einen wegweisenden Urteil (BFH VI R 61/10) hat der Bundesfinanzhof positive entschieden. Lediglich Handwerkerleistungen, die erst der Errichtung eines Haushalts dienen, also beispielsweise ein Neubau betreffen, können nicht steuerlich gefördert werden. So geht es nicht nur um die Neuanlage eines Gartens wie in dem vor Gericht entschiedenen Einzelfall. Ebenso die neue Einrichtung eines Wintergartens führt zu Herstellungskosten, die aber aufgrund der positiven Entscheidung nun steuerlich förderungswürdig sind. Gleiches gilt beispielsweise für den Ausbau eines Dachbodens oder auch den Anbau oder Neubau einer Garage.

 

Geduld beim Steuerbescheid

Dauer der Bearbeitungszeit ist vor allem Frage des Wohnortes Bei vielen Steuerzahlern trudeln nun die Einkommensteuerbescheide für das Jahr 2012 ein. Wer den Abgabetermin für die Steuererklärung am 31. Mai 2013 eingehalten hat, hat vielleicht schon seinen Steuerbescheid erhalten oder wird in den nächsten Tagen Post vom Finanzamt bekommen – zumindest statistisch gesehen. Je nach Bundesland schwanken die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten für Einkommensteuererklärungen zwischen vier Wochen und drei Monaten.

Quelle: Bund der Steuerzahler

Steuerliche Behandlung von Aufwendungen für ein Erststudium: Verfahren vor dem BFH – Zwangsruhe nun möglich!

Sind typische Erststudienkosten, also direkt im Anschluss nach dem Abitur, dem Wehrdienst, dem Zivildienst oder einem sozialen Jahr als vorweggenommene Werbungskosten abzugsfähig? Diese Frage muss derzeit durch die Gerichte geklärt werden. Steuerzahler, die eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen oder wollen, sollten die Kosten für das Erststudium auf jeden Fall geltend machen.

Zunächst wird das Finanzamt die Kosten lediglich in Höhe von 4.000 Euro als Sonderausgaben berücksichtigen. Steuerzahler, die höhere Aufwendungen getragen haben oder sich die Kosten nicht in voller Höhe auswirken, weil die Einnahmen des Studenten zu gering sind, sollten gegen ihren Steuerbescheid Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen. Zur Einspruchsbegründung sollte auf das Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) mit dem Aktenzeichen VI R 7/10 verwiesen werden. Damit besteht ein Rechtsanspruch auf das Ruhen des Einspruchs bis zur Entscheidung des BFH und die Betroffenen gehen keinerlei Kostenrisiko ein.

Der Einspruch wird im Rahmen einer Mitgliedschaft in Lohnsteuerhilfeverein Kostenfrei eingelegt.

Quelle: Bund der Steuerzahler


Dienstreisen: Abzugsfähigkeit der BahnCard

Die Aufwendungen für eine BahnCard können ungeachtet der privaten Nutzungsmöglichkeit abzugsfähige Reisekosten darstellen. Entscheidend ist, dass durch die BahnCard im Ergebnis insgesamt geringere Werbungskosten entstehen, als dies beim normalen Bahntarif für die Reisetätigkeiten des betreffenden Jahres der Fall wäre. Dies gilt für die BahnCard 50 sowie für die BahnCard 100. Die fiktiven Bahnkosten einer einzelnen Geschäftsreise dürfen dem Werbungskostenabzug nicht zugrunde gelegt werden.