Wir sind das ganze Jahr als Lohnsteuerhilfeverein an Ihrer Seite - zum individuellen Mitgliedsbeitrag.
- Ganzjährige Betreuung
- steuerliche Auswertung
- persönliche Beratung
- Erstellung der Steuererklärung
- Abwicklung mit dem Finanzamt
- steuerlicher Rechtschutz
Beispiele zur Berechnung des Mitgliedsbeitrages 2016:
Beispiel 1:
Ein Mitglied erzielte im Jahr 2015 einen Bruttoarbeitslohn i.H.v. 18.500 Euro und zusätzlich 5.300,- Euro Arbeitslosengeld - zusammen 23.800,- Euro Bruttojahreseinkommen. Damit beträgt der Mitgliedsbeitrag 2016: 80,- €.
Beispiel 2:
Ein Mitglied erzielte im Jahr 2015 einen Bruttoarbeitslohn i.H.v. 37.123 Euro. Zusätzlich wurden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung i.H.v. 7.500 Euro und Zinserträge i.H.v. 2.400 Euro erzielt - zusammen 47.023 Euro Bruttojahreseinkommen. Damit beträgt der Mitgliedsbeitrag 2016: 120,- €.
Beispiel 3:
Die verheirateten Mitglieder erzielten zusammen 69.984,- Euro Bruttoarbeitslohn, 752 Euro Kindergeld und 5.200 Euro Elterngeld - zusammen 75.936,- Euro Bruttojahreseinkommen. Damit beträgt der gemeinsame Mitgliedsbeitrag 2016: 180,- €.
Beispiel 4:
Ein Mitglied erzielte im Jahr 2015 eine Rente i.H.v. 15.223,- Euro und eine Zusatzrente i.H.v. 2.676,- Euro - zusammen 17.899,- Euro Bruttojahreseinkommen. Damit beträgt der Mitgliedsbeitrag 2016: 70,- €.