Wir sind das ganze Jahr als Lohnsteuerhilfeverein an Ihrer Seite - zum individuellen Mitgliedsbeitrag.

  • Ganzjährige Betreuung
  • steuerliche Auswertung
  • persönliche Beratung
  • Erstellung der Steuererklärung
  • Abwicklung mit dem Finanzamt
  • steuerlicher Rechtschutz

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Beispiele zur Berechnung des Mitgliedsbeitrages 2016:

Beispiel 1:

Ein Mitglied erzielte im Jahr 2015 einen Bruttoarbeitslohn i.H.v. 18.500 Euro und zusätzlich 5.300,- Euro Arbeitslosengeld - zusammen 23.800,- Euro Bruttojahreseinkommen. Damit beträgt der Mitgliedsbeitrag 2016: 80,- €.

Beispiel 2:

Ein Mitglied erzielte im Jahr 2015 einen Bruttoarbeitslohn i.H.v. 37.123 Euro. Zusätzlich wurden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung i.H.v. 7.500 Euro und Zinserträge i.H.v. 2.400 Euro erzielt - zusammen 47.023 Euro Bruttojahreseinkommen. Damit beträgt der Mitgliedsbeitrag 2016: 120,- €.

Beispiel 3:

Die verheirateten Mitglieder erzielten zusammen 69.984,- Euro Bruttoarbeitslohn, 752 Euro Kindergeld und 5.200 Euro Elterngeld - zusammen 75.936,- Euro Bruttojahreseinkommen. Damit beträgt der gemeinsame Mitgliedsbeitrag 2016: 180,- €.

Beispiel 4:

Ein Mitglied erzielte im Jahr 2015 eine Rente i.H.v. 15.223,- Euro und eine Zusatzrente i.H.v. 2.676,- Euro - zusammen 17.899,- Euro Bruttojahreseinkommen. Damit beträgt der Mitgliedsbeitrag 2016: 70,- €.

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